Energetische Sanierung

Energetische Sanierung mit K+F – Effizienz und Nachhaltigkeit für Ihr Zuhause

Warum ist eine fachgerechte energetische Sanierung wichtig? Eine professionelle Modernisierung verbessert nicht nur die Energieeffizienz Ihres Gebäudes, sondern senkt auch langfristig die Heizkosten und steigert den Wohnkomfort. Hochwertige Dämmmaterialien und moderne Technik tragen zu einem nachhaltigen Raumklima bei und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.
Unsere Leistungen

K+F – Ihre Experten für energetische Sanierung. Nachhaltig und sorgenfrei!

Unser erfahrenes Team begleitet Sie durch die gesamte energetische Sanierung – von der Planung bis zur Umsetzung. Wir arbeiten effizient, zuverlässig und termingerecht, sodass Sie von maximaler Energieeinsparung profitieren.

1. Bedarfsermittlung & Konzeptentwicklung

Wir analysieren Ihre Anforderungen und erstellen ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre energetische Sanierung.

2. Untergrundanalyse & Vorbereitung

Eine gründliche Analyse und Vorbereitung der Gebäudestruktur gewährleisten eine effiziente und nachhaltige energetische Sanierung.

3. Fertigstellung & Qualitätskontrolle

Nach Abschluss der energetischen Sanierung führen wir gemeinsam mit Ihnen eine detaillierte Abnahme durch, um sicherzustellen, dass alle Ihre Erwartungen erfüllt wurden.
ihre vorteile

Professionelle Umsetzung für eine nachhaltige und effiziente energetische Sanierung

Das sagen unsere Kunden über Ihren Sanierungsbetrieb.

Häufig gestellte Fragen zu Energetische Sanierung

Unter die energetische Sanierung fallen sämtliche bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, langfristig und nachhaltig Energie einzusparen. Dazu gehören z.B. der Einbau von neuen Heiz- und Lüftungsanlagen, die Verbesserung der Wärmedämmung oder die energetische Modernisierung der Fenster.
Käufer einer Bestandsimmobilie sind zur energetischen Sanierung verpflichtet, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden.
Die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme muss durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder einer Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (das sind insbesondere Energieberaterinnen und Energieberater sowie Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten) bestätigt werden.