Unter die energetische Sanierung fallen sämtliche bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, langfristig und nachhaltig Energie einzusparen. Dazu gehören z.B. der Einbau von neuen Heiz- und Lüftungsanlagen, die Verbesserung der Wärmedämmung oder die energetische Modernisierung der Fenster.
Käufer einer Bestandsimmobilie sind zur energetischen Sanierung verpflichtet, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden.
Die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme muss durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder einer Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (das sind insbesondere Energieberaterinnen und Energieberater sowie Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten) bestätigt werden.